Branchen & Märkte

Kuba genehmigt die nichtgewerbliche Einfuhr von Photovoltaikanlagen durch Privatpersonen

04.08.2021

Der Import von Photovoltaikanlagen und ihrer Komponenten durch natürliche Personen wird von der Steuer befreit. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.

Seit dem 28. Juli erlaubt Kuba die zollfreie, nichtkommerzielle Einfuhr von Photovoltaikanlagen, ihren Teilen und Komponenten durch natürliche Personen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Beteiligung natürlicher Personen an der Stromerzeugung zu erhöhen, um die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in Kuba voranzutreiben.

Gemäß der in der Gaceta Oficial vom 28. Juli veröffentlichten Resolution 206/2021 (PDF) wird die Einfuhr von Fotovoltaikanlagen durch natürliche Personen genehmigt. Demnach bestehen Photovoltaikanlagen im Allgemeinen aus: Photovoltaikpaneelen, Gleich- und Wechselstromschutzvorrichtungen, Wechselrichter für Photovoltaikanlagen, Batterien für die Energiespeicherung und elektrischen Leitern. In dem Dokument wird klargestellt, dass die PV-Paneele, der Wechselrichter, die Tragstrukturen, die elektrischen Schalttafeln, die Schaltschränke und das Erdungssystem getrennt von der PV-Anlage eingeführt werden können. Die Verordnung legt zudem die Anforderungen für den Anschluss von PV-Anlagen im Privatsektor an das nationale Stromnetz fest.

Der ebenfalls in der Gaceta Oficial vom 28. Juli veröffentlichte Beschluss 319/2021 (PDF) des Finanzministeriums befreit natürliche Personen darüber hinaus von der Zahlung von Zöllen für die nichtgewerbliche Einfuhr von Photovoltaikanlagen, deren Teilen und Schlüsselkomponenten.

Erst Mitte Juli hatte Kuba Steuererleichterungen für ausländische Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien angekündigt. Ausländische Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien, die auf Kuba investieren, werden für acht Jahre von Steuerzahlungen befreit und zahlen danach nur einen reduzierten Steuersatz.

Ein Ende November 2019 in Kraft getretenes Gesetz erlaubte erstmals die Energieerzeugung durch unabhängige Produzenten – sowohl durch natürliche (Privathaushalte) als auch durch juristische Personen (Genossenschaften, Kleinunternehmen, Staatsbetriebe). Laut dem Dekret 345 können Kubanerinnen und Kubaner zum Beispiel Solarpaneele kaufen, um Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen und den überschüssigen Strom an das nationale Stromnetz zu verkaufen. Für den Kauf der Anlagen werden Kredite von bis zu 100 Prozent des Wertes gewährt. Die Geräte und ihre Ersatzteile werden in ausgewählten Geschäften, darunter auch in Devisenläden, verkauft; Installation und Montage werden von staatlichen Stellen durchgeführt.

 

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