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Kuba verkündigt neue Einfuhr- und Einreisebestimmungen

23.07.2021

Kubas Landwirtschaftsministerium veröffentlicht Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln. Auch traten neue Maßnahmen im Zusammenhang mit internationalen Reisen in Kraft.

Nach den landesweiten Straßenprotesten vom 11. Juli kündigte die kubanische Regierung an, dass bis Ende des Jahres Lebensmittel, Medikamente und Hygieneartikel unbegrenzt und zollfrei nach Kuba eingeführt werden können. Es gibt allerdings Einschränkungen.

So hält Kuba das Verbot der Einfuhr von frischem, gefrorenem, dehydriertem oder gesalzenem Fleisch sowie von flüssiger Milch und nicht pasteurisierten Milchprodukten aufrecht. Dies geht aus den vom kubanischen Landwirtschaftsministerium am 20. Juli veröffentlichten Sonderregelungen für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs hervor.

Demnach ist die Einfuhr von Rind-, Schweine- und Geflügelkonserven von anerkannten Handelsmarken, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, erlaubt. Die Produkte müssen jedoch aus Ländern stammen, mit denen Kuba Veterinärvereinbarungen hat. Dies sind Spanien, Portugal, die Vereinigten Staaten, Kanada, Mexiko, Panama, Costa Rica, Nicaragua, Brasilien, Argentinien, Chile und Uruguay. Unterdessen gibt es keine Ursprungsbeschränkung für Meeresfrüchtekonserven, Milch, Kondensmilch sowie Milchdesserts oder pasteurisierten Käse. Die Verordnung legt fest, dass alle Produkte vollständig verpackt, etikettiert, ohne Bruchstellen in der Verpackung und von anerkannten Marken sein müssen. Lebensmittel, deren Verpackung beschädigt ist, würden beschlagnahmt und verbrannt. Für die Einfuhr von Weinen, Likören, Säften, Gerstenmalz, Fertigsuppen, Fruchtpüree, Gemüse und anderen Konserven sind keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich. Dasselbe gilt für geröstete und gesalzene Früchte, Körner und Samen, gerösteten oder gemahlenen Kaffee, Öle und Backfette sowie Tiefkühlprodukte und Zucker. Lebensmittel, die Schädlinge enthalten könnten, wie Nudeln, Körner, Gewürze und Nüsse ohne Schale, Kräutertees und Mehle werden einer Kontrolle unterzogen. Für frisches Obst und Gemüse wiederum ist eine Einfuhrgenehmigung nötig.

Darüber hinaus sind angesichts der angespannten epidemiologischen Situation auf der Insel seit dem 15. Juli 2021 neue Bestimmungen im Zusammenhang mit internationalen Reisen in Kraft. Die Maßnahmen gelten vornehmlich für kubanische Reisende, die über die Flughäfen der Touristenorte Varadero und Cayo Coco ins Land kommen. Der Betrieb der Flughäfen José Martí in Havanna und des Internationalen Flughafens Antonio Maceo in Santiago de Cuba ist nicht betroffen. 

Demnach ist nunmehr eine Isolierung von 14 Nächten in Hotelanlagen für alle kubanischen Reisenden, die über die Flughäfen von Varadero und Cayo Coco einreisen, obligatorisch. Es ist zwar von „kubanischen Reisenden” die Rede, aber das dürfte Residenten einschließen. In Varadero oder Cayo Coco landende kubanische Reisende dürfen nur noch ein Gepächstück mitführen. Touristen dürfen weiterhin die Ferienorte Varadero und Cayo Coco nicht verlassen. Für nationale und internationale Reisende, die über die übrigen kubanischen Flughäfen ins Land gelangen, wird das bisher geltende Gesundheitsprotokoll beibehalten. Ziel der neuen Bestimmungen dürfte sein, kubanische Reisende dazu zu bringen, über andere Flughäfen als Varadero und Cayo Coco einzureisen, um so angesichts der hohehn Inzidenzen den Reiseverkehr von Touristen und kubanischen Reisende zu trennen.

 

 

 

 

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