Branchen & Märkte

Kuba ebnet Vertretungen von US-Unternehmen im Besitz von Kubano-Amerikanern den Weg

04.08.2021

Erstmals erhält ein Unternehmen, das einem kubanischstämmigen US-Amerikaner gehört, den Eintrag ins kubanische Handelsregister. Investitionen im Ausland lebender Kubaner auf der Insel sollen einfacher werden.

Die Entscheidung kommt überraschend. Ende Juli erteilte die kubanische Regierung dem in Miami ansässigen Unternehmen Fuego Enterprises Inc. die Genehmigung, in Kuba kommerziell tätig zu werden. Die Firma des kubanisch-amerikanischen Geschäftsmannes Hugo Cancio darf nun Agrarprodukte, Kunsthandwerk und Konsumgüter auf der Insel vermarkten.

Ein entsprechender, vom Minister für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Rodrigo Malmierca, unterzeichneter Beschluss wurde als Resolution 180/2021 am 28. Juli in der Gaceta Oficial Nr. 84 (PDF) veröffentlicht. In erster Instanz war der vor mehr als einem Jahr eingereichte Antrag Cancios noch abgelehnt worden. Es ist die erste derartige Genehmigung für ein Unternehmen, das einem kubanischstämmigen US-Amerikaner gehört.

Fuego Enterprises wurde 2004 gegründet. Das Unternehmen ist in den Bereichen Medien, Unterhaltung, Telekommunikation, Reiseprogramme und Immobilien tätig, gibt die Zeitschriften OnCuba und ART OnCuba heraus und betreibt das Onlineportal OnCuba News sowie das Reisebüro OnCuba Travel. Im Dezember eröffnete Hugo Cancio die Online-Lebensmittelplattform katapulk.com, die laut Cancio täglich mehr als 1.000 Lieferungen in Kuba durchführt. Cancio selbst ist in Havanna aufgewachsen und als 16-Jähriger in die USA gelangt. Er hat sich immer wieder kritisch zur US-Blockadepolitik geäußert.

Fuego Enterprises wird eine Zweigstelle in Havanna haben, die die Geschäfte der US-amerikanischen Muttergesellschaft beaufsichtigen wird, die Einfuhren und Ausfuhren auf die Insel tätigen kann. Gleichzeitig stellt die Verordnung klar, dass der Niederlassung von Fuego Enterprises weder der „direkte Import und Export auf kommerzieller Basis, der Betrieb allgemeinen Groß- und Einzelhandels mit Waren und Dienstleistungen, mit Ausnahme von Kundendienst- und Garantieleistungen, die in den Verträgen über internationale Handelsgeschäfte ausdrücklich vereinbart sind, oder der Vertrieb und die Beförderung von Waren innerhalb des kubanischen Hoheitsgebiets“ erlaubt sind.

Die Normen, die die Einrichtung ausländischer Handelsvertretungen in Kuba regeln, wurden kürzlich aktualisiert und am 7. Juni in der Gaceta Oficial Nr. 63 (PDF) veröffentlicht. Nach den bis dahin geltenden Bestimmungen war es nicht möglich, Vertretungen von Unternehmen im Besitz kubanisch-amerikanischer Geschäftsleute auf der Insel zu registrieren.

Aus diesem Grund war der vor mehr als einem Jahr gestellte Antrag zunächst abgelehnt worden. Mit der Verabschiedung der neuen Vorschriften, die keinerlei Verbote oder Einschränkungen in dieser Hinsicht enthalten, wurde der Antrag von Fuego Enterprises Inc. dann aber angenommen und schließlich vom kubanischen Außenhandelsministerium die Eintragung seiner Niederlassung in das Nationale Register für ausländische Handelsvertretungen genehmigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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