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Deutschland stuft Kuba erneut als Hochrisikogebiet ein

30.01.2022

Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Kuba erneut als Hochrisikogebiet eingestuft. Während Südafrika, Namibia und Botsuana, die Ende November nach Auftauchen der mittlerweile weltweit dominierenden Omikron-Variante des SARS-CoV2-Virus als Virusvariantengebiete klassifiziert worden waren, künftig nicht mehr als Risikogebiete gelten, werden Kuba, Guatemala, die Ukraine, Singapur und acht weitere Länder ab Sonntag, 30. Januar 2022, um 0:00 Uhr wieder als Hochrisikogebiete eingestuft, wie der Webseite des RKI zu entnehmen ist. Damit umfasst die Liste der Hochrisikogebiete aktuell 153 Staaten, darunter zahlreiche EU-Staaten und die USA.

Reisende müssen nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in Deutschland für bis zu zehn Tage in Quarantäne, wenn sie weder geimpft noch genesen sind. Erst ab dem fünften Tag ist ein Freitesten möglich. Kuba erlaubt aber ohnehin nur die Einreise mit Nachweis einer vollständigen Impfung in Verbindung mit einem negativen PCR-Test, so dass sich in der Praxis für Reisende nicht allzu viel ändern dürfte. Erst am 5. Januar hat Kuba seine Einreisebestimmungen verschärft.

Die Entscheidung des RKI kommt trotzdem einigermaßen überraschend. „Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100“, schreibt das RKI. Und weiter: „Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen. Möglich ist auch, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist, die mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit – wie z.B. erhöhte Transmissibilität oder Morbidität – einhergeht, von der jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann.“

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